Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Vertragspartner
    Vertragspartner sind die SINLA-Yachtcharter Herbert Fröhlich in Folge "Vercharterer" genannt und der Charterer.

  2. Anerkennung des Vertrages
    Der Charterer erklärt, dass er den Vertrag gelesen, die darin verwendeten nautischen Fachausdrücke sowie ihre Bedeutung verstanden oder erklärt bekommen hat und mit den, auf die Besonderheiten des Yachtcharters und Yachtsportes abgestimmten Vertragsbedingungen einverstanden ist.

  3. Charterpreis
    Der Charterpreis umfasst die Nutzung der Yacht und ihrer Einrichtungen. Extras und Nebenkosten sind wie im Chartervertrag angeführt gesondert berechnet und bleiben bei einer etwaigen Refundierung von Charterkosten unberücksichtigt. Im Preis nicht enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoff, Gas, Wasser und alle Aufwendungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Instandhaltung der Yacht während der Charterdauer notwendig sind. Offensichtliche Fehler bei der Berechnung des Charterpreises oder bei anderen Vertragsangaben berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt sondern können entsprechend der gültigen Preisliste und den gültigen Geschäftsbedingungen des Vercharterers korrigiert werden. Abweichungen der Ausstattung der Yacht, von übersandten Ausrüstungs- oder Inventarverzeichnissen berechtigen den Charterer nicht zu Preisabzügen, wenn alle für die Sicherheit und Fahrtüchtigkeit der Yacht wesentlichen Ausrüstungsgegenstände vorhanden sind.

  4. Anreise
    Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Verzögert sich der Charterantritt infolge verspäteter Ankunft des Charterers oder eines Crewmitgliedes, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Der Charterer und seine Crew sind sich bewusst, dass sie ein Gerät zur Ausübung des Segel- oder Motorbootsportes mieten und keine Reise im Sinne der Gesetze und Bestimmungen für das Reisebürogewerbe buchen.

  5. Kündigung durch den Charterer
    a) Die Zeitspanne, für welche dieser Vertrag abgeschlossen wurde, kann nur mit Zustimmung des Vercharterers und nach Maßgabe der Möglichkeiten geändert werden.

    b) Bei Stornierung durch den Charterer bis zu 6 Wochen vor Charterbeginn entspricht die Stornogebühr der Höhe der bis dahin zu leistenden Zahlungen, danach dem vollen Charterpreis. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung.

    c) Ausfälle oder ungenaue Anzeigen von Messgeräten oder anderen Ausrüstungsgegenständen berechtigen dann nicht zu einem Nichtantritt oder Abbruch des Charters bzw. zu finanziellen Forderungen, wenn eine korrekte Navigation unter Anwendung klassischer Navigationsmethoden möglich und die Sicherheit von Schiff und Mannschaft nicht gefährdet ist.

  6. Übergabe und Übernahme der Yacht
    a) Der Charterer kann die Übernahme der Yacht verweigern, wenn deren Sicherheitsausrüstung und Sicherheitsstandard nicht den nationalen Vorschriften entsprechen oder Rumpf, Deck bzw. die Rumpf-/Deckverbindung, Rigg, Segel oder Ruderanlage so stark beschädigt sind, dass die Sicherheit von Schiff und Crew nicht mehr gewährleistet ist. Festgestellte Mängel, Schäden oder fehlende Ausrüstungsgegenstände müssen schriftlich festgehalten werden

    b) Der Vercharterer kann die Übergabe der Yacht verweigern, wenn die Chartergebühr nicht vollständig bezahlt ist.

  7. Verspätete Übergabe
    a) Kann der Vercharterer die Yacht oder einen geeigneten Ersatz (darunter ist eine in Größe und Ausstattung der ursprünglich gecharterten Yacht ähnliche Type zu verstehen) bis spätestens nach einem Viertel (1/4) der vereinbarten Charterzeit nicht zur Verfügung stellen, hat der Charterer das Recht, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall erhält er vom Vercharterer die geleisteten Zahlungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Charterers bestehen nicht.

    b) Steht bereits vor Charterbeginn fest, dass die Yacht bzw. ein geeigneter Ersatz zum vertraglich vereinbarten Termin nicht zur Verfügung stehen wird, verpflichtet sich der Vercharterer, den Charterer darüber zu informieren, sobald er davon Kenntnis hat. In diesem Fall können beide Seiten bereits vor Charterbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen des Charterers werden diesem rückerstattet. Weitere Ersatzleistungen sind ausgeschlossen.

  8. Versicherung und Selbstbehalt
    a) Die Versicherungsprämie ist im Charterpreis enthalten oder als Extrakosten gesondert ausgewiesen.

    b) Die Versicherung deckt keine Unfälle mitgeführter Personen sowie Verluste oder Beschädigungen von deren persönlichen Gegenständen. Wir empfehlen den Abschluss entsprechender Zusatzversicherungen.

    c) Vorraussetzung für eine Leistung der Versicherung im Schadensfall ist, dass der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist und die Leistungspflicht aufgrund der Versicherungsbedingungen gegeben ist. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei grober Fahrlässigkeit oder einer vorsätzlichen Handlung die Haftung des Charterers nicht mit der Höhe des Versicherungs-Selbstbehaltes begrenzt ist sondern er zur Deckung des gesamten Schadens inkl. Forderungen Dritter und sonstiger Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Schaden herangezogen werden kann.

  9. Benützung der Yacht
    Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

  10. Rückgabe der Yacht
    a) Wird die Yacht und ihre Ausrüstung in gutem Zustand, gereinigt, komplett und voll getankt übergeben, wird dem Charterer die hinterlegte Kaution rückerstattet. Über die ordnungsgemäße Rückgabe wird ebenfalls ein Protokoll verfasst (Checkliste), das durch Unterzeichnung durch Charterer und Vercharterer bzw. dessen Bevollmächtigten verbindlich ist.

    b) Ist die Yacht bei Rückgabe nicht innen und außen gereinigt, ist der Vercharterer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers ausführen zu lassen. Ist die Endreinigung im Charterpreis enthalten bedeutet das ebenfalls, dass der Charterer die Yacht "besenrein", aufgeräumt und mit sauberem Geschirr zu übergeben hat. Ist das nicht der Fall, kann der Vercharterer zusätzliche Reinigungskosten berechnen.

    c) Sind Reparaturen erforderlich, muss so vorzeitig zurückgekehrt werden, dass die Reparatur vor Beginn des Folgecharters durchgeführt werden kann. Sind die Schäden vom Vercharterer zu vertreten, werden die Chartergebühren für die Ausfallzeit rückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Übernachtungskosten etc.) des Charterers sind ausgeschlossen. Sind die Schäden vom Charterer zu vertreten, entfällt der Ersatz der Ausfallzeit.

    d) Ist die Beschädigung oder der Verlust ein Versicherungsfall, wird die Rückgabe der Kaution oder eines Teiles davon bis zur Ersatzleistung durch die Versicherung aufgeschoben. Die Kautionsrückerstattung erfolgt nach Abzug des Selbstbehaltes und Hinzurechnung aller durch den Schadensfall verursachten und versicherungsmäßig nicht gedeckten Kosten. Die hinterlegte Kaution kann auch dann später zurückgegeben werden, wenn die Höhe von Reparaturleistungen oder sonst aus der Kaution abzudeckender Kosten zum Zeitpunkt der Rückgabe der Yacht nicht genau ermittelt werden können.

    e) Schadenersatzansprüche des Charterers an den Vercharterer müssen unmittelbar bei Rückgabe der Yacht schriftlich geltend gemacht und begründet werden. Spätere Forderungen können nicht anerkannt werden.

  11. Schlechtwetter
    Bei Buchung eines Törns mit Skipper berechtigt Schlechtwetter, das ein Auslaufen der Yacht verhindert bzw. einen Abbruch des Törns aus Sicherheitsgründen erfordert, den Charterer nicht zur Forderung auf Preisminderung und damit zur Rückerstattung eines Teils oder des gesamten Charterpreises.

  12. Haftung und Gerichtsstand
    Alle Streitfälle zwischen Charterer und Vercharterer sind direkt zwischen diesen zu regeln. Zuständig sind eventuell vorhandene Schlichtungsstellen und Gerichte am Sitz des Vercharterers.

  13. Sind einzelne Teile dieses Vertrages nichtig oder unwirksam, bleiben die davon unberührten Vertragsteile gültig. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Nebenabreden, mündliche Zusagen oder Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden. Stand Dezember 2007.


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